AGB – Waldhof Zootzen

AGB - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH

1.            Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Beherbergungszimmern und Räumen     für Tagungen.   Seminare u.ä. Veranstaltungen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen der KJB Waldhof Zootzen. Grundlage für alle Nutzungen bildet die Hausordnung der KJB Waldhof Zootzen, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

2.            Die Unter- oder Weitervermietung der Überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der KJB Waldhof Zootzen in Textform.

3.            Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

1.            Die KJB Waldhof Zootzen unterbreitet auf Anfrage regelmäßig ein schriftliches Angebot und bietet damit dem Gast bzw. allen Teilnehmern der Gruppe den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage der Prospektausschreibung. aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Buchungsbedingungen verbindlich an.

2.            Der Beherbergungsvertrag mit der KJB Waldhof Zootzen (nachfolgend VP 2) kommt mit der fristgerechten Annahmeerklärung durch den Kunden [nachfolgend VP 1) zustande. Soweit der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt des Angebots abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des VP 1 zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der VP 2 dieses neue Angebot durch ausdrückliche Erklärung annimmt.

3.            Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für  deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

4.            Der VP 1 wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 jederzeit möglich.

§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

1.            VP 2 ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.            VP 1 ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen der KJB Waldhof Zootzen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der KJB Waldhof Zootzen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung. Ist eine gesonderte Vereinbarung hierzu nicht getroffen. so ist die Zahlung bei Abreise zu leisten. Die Bezahlung erfolgt direkt gegenüber dem VP 2.

3.            VP 2 kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KJB Waldhof Zootzen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen. dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der der KJB Waldhof Zootzen erhöht. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag für den VP 1 bleibt von dieser Regelung unberührt.

4. Die KJB Waldhof Zootzen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der VP 2 nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem VP 1 geltend zu machen.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist VP 2 berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

§4 RÜCKTRITT DES KUNDEN

(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

1. Der VP 1 hat die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Erklärung gegenüber dem VP 2 ganz oder teilweise zu stornieren. Es wird dringend empfohlen, die Stornierung schriftlich zu erklären. 2. Für den Fall der ganzen oder teilweisen* Stornierung des Vertrages sind vom VP 1 an den VP 2 zu zahlen:

–              bis 90 Tage vor dem Anreisetag bei einer kompletten Vertragsstornierung 50,00 € Bearbeitungsgebühr

–              bzw. bei Verträgen mit einem Vertragswert über 2.000 €, 20 % des stornierten Vertragswertes

–              bis 30 Tage vor dem Anreisetag 50 % des stornierten Vertragswertes

–              unter 30 Tage vor dem Anreisetag 75 % des stornierten Vertragswertes

Eine Stornierung bzw. Teilstornierung am Anreisetag oder später bewirkt eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des stornierten Vertragswertes.

Maßgebend für die vorstehend genannten Fristen ist der Tag des Eingangs der Stornoerklärung beim VP 2. Es bleibt dem VP 1 unbenommen, den Nachweis zu führen. dass im Zusammenhang mit der Stornierung oder dem Nichtantritt keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalisierten Kosten. Dem VP 1 wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

§5 RÜCKTRITT DER KJB WALDHOF ZOOTZEN

1. Der VP 2 kann den Vertrag mit Teilnehmern nach Aufenthaltsbeginn kündigen, wenn der/die Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört/stören oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält/verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt VP 2. so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; muss sich jedoch den Wert ersparter Anwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt. Der VP 2 kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Aufenthaltsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Aufenthaltsausschreibung Bezug genommen.

b) Der VP 2 ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber, die Absage der Unterbringung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Unterbringung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt vom Vertrag später als drei Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist nicht zulässig.

d)Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Aufenthalt verlangen, wenn die KJB Waldhof Zootzen in der Lage ist, einen solchen Aufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der VP 1 hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage des Aufenthaltes gegenüber dem VP 2 geltend zu machen.

2. Wird die Beherbergung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der VP 1 als auch der VP 2 den Vertrag kündigen. Der VP  2 zahlt den eingezahlten Beherbergungspreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND ROCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der KJB Waldhof Zootzen spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann VP 2 aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100 %, es sei denn der Umstand ist durch den VP 1 nicht zu vertreten. Es bleibt dem VP 1 unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtzeitigen Verlassen der Zimmer, keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten.

§7 HAFTUNG DER KJB WALDHOF ZOOTZEN

1.            Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der KJB Waldhof Zootzen auftreten. wird VP 2 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge durch VP 1 bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.            Die vertragliche Haftung der KJB Waldhof Zootzen, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-. neben- und nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB oder dessen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VP 2 beruhen oder Schäden, die  auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der KJB Waldhof Zootzen beruhen.

a. Eine etwaige Gastwirtshaftung des VP 2 für eingebrachte Sachen gemäß 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

§8 DATENSCHUTZ

1. Der VP 1 erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen beim VP 2 gespeichert werden. Der VP 2 erklärt, dass diese Daten ausschließlich für die geschäftlichen Beziehungen aus diesem Vertrag genutzt werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn der VP 1 hat einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt.

§9 SCHLUSSBESTIMMIJNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der KJB Waldhof Zootzen.

a. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem VP 1 und dem VP 2 anwendbar sind. etwas anderes zugunsten des VP 1 ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.